Die Grundformel lautet: notarieller Kaufpreis × Provisionssatz = Provision.
Bei 500.000 € Kaufpreis ergeben sich beispielsweise:
- 2,38 % = 11.900 €,
- 3,00 % = 15.000 €,
- 3,57 % = 17.850 €.
Die Beispiele sagen noch nicht, wer zahlt. Außerdem muss klar sein, ob die Prozentangabe bereits Umsatzsteuer enthält. Vergleichen Sie Angebote immer auf derselben Brutto- oder Nettobasis.
Kaufpreisbestandteile klären
Wenn bewegliches Inventar mitverkauft wird, sollte der notarielle Vertrag es nachvollziehbar und realistisch ausweisen. Fragen Sie Makler und Notar, ob und wie solche Bestandteile die Provisionsberechnung berühren. Künstliche Aufteilungen sind keine seriöse Sparmethode.
Regeln bei Wohnung und Einfamilienhaus
Bei Tätigkeit für beide Parteien verlangt § 656c BGB grundsätzlich gleich hohe Verpflichtungen. Wird bei einseitigem Auftrag die andere Seite an den Kosten beteiligt, bleibt die beauftragende Seite nach § 656d BGB mindestens in gleicher Höhe verpflichtet; der Anspruch gegen die andere Seite wird erst unter den gesetzlichen Nachweisvoraussetzungen fällig.
Prozent oder Pauschale?
Das Prozentmodell wächst mit dem Kaufpreis und kann Interessen verbinden. Es kann aber teuer werden, wenn der Preis ohnehin stark durch Lage und Nachfrage getragen wird. Rechnen Sie deshalb Pauschale, Prozent und mögliche Bonusmodelle bei drei Verkaufspreisen durch und vergleichen Sie die eingeschlossenen Leistungen.
Hinweis: Allgemeine Orientierung, keine Rechts- oder Steuerberatung.
