Eine bekannte Marke kann Reichweite und eingespielte Prozesse bieten. Ein kleines lokales Büro kann dafür persönlichere Betreuung und tiefere Mikrolagenkenntnis haben. Prüfen Sie deshalb nicht nur das Logo, sondern das Team, das Ihren Auftrag tatsächlich bearbeitet.
Der konkrete Ansprechpartner zählt
Klären Sie vorab:
- Wer bewertet, fotografiert, besichtigt und verhandelt?
- Wie viele Objekte betreut diese Person gleichzeitig?
- Gibt es eine verlässliche Vertretung?
- Welche ähnlichen Verkäufe kann das Büro belegen?
- Wer prüft Unterlagen und koordiniert offene Fachfragen?
Gewerbsmäßige Maklertätigkeit ist nach § 34c GewO erlaubnispflichtig. Die Erlaubnis ist jedoch kein Qualitätssiegel für lokale Verkaufserfolge. Referenzen, Prozess und Kommunikation müssen Sie zusätzlich bewerten.
Leistungen schriftlich festhalten
Das Angebot sollte erkennen lassen, ob professionelle Fotos, Grundrissaufbereitung, Portalgebühren, Besichtigungen, Käuferprüfung und Unterstützung bis zum Notartermin enthalten sind. Fragen Sie auch, ob Kosten anfallen, wenn kein Verkauf zustande kommt.
Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern verlangt § 656a BGB für den Maklervertrag Textform. Ein sauberer Vertrag benennt Vertragsparteien, Objekt, Auftrag, Provision, Fälligkeit, Laufzeit und Kündigung.
Entscheidungsmatrix statt Bauchgefühl
Bewerten Sie jeden Kandidaten von eins bis fünf in den Kategorien lokale Erfahrung, Preisbegründung, Vermarktung, Kommunikation, Vertragsflexibilität und erwartetes Nettoergebnis. Ergänzen Sie eine Spalte für offene Risiken. So bleibt die Entscheidung nachvollziehbar – auch wenn die Gespräche sehr unterschiedlich verlaufen.
Hinweis: Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung.
