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Maklerprovision

Erfolgsbonus für Immobilienmakler: Staffelprovision richtig gestalten

Ein Erfolgsbonus kann den Makler an einem Mehrerlös beteiligen. So setzen Sie Schwelle, Basisprovision und Obergrenze sinnvoll fest.

Staffelprovision und Erfolgsbonus für Immobilienmakler

Eine Staffelprovision soll einen zusätzlichen Anreiz schaffen, einen höheren Preis zu verhandeln. Sie funktioniert nur, wenn Formel und Schwelle leicht überprüfbar sind.

Beispiel

Vereinbart werden 10.000 € Basisprovision plus 15 % des Kaufpreisanteils über 500.000 €. Bei 540.000 € beträgt der Bonus 6.000 €, insgesamt also 16.000 €. Umsatzsteuer und Kostenverteilung müssen in der Vereinbarung eindeutig berücksichtigt sein.

Vier Schutzfragen

  1. Beruht die Schwelle auf einer realistischen Bewertung?
  2. Gilt der Bonus nur für den Teil oberhalb der Schwelle?
  3. Gibt es eine Obergrenze?
  4. Was passiert bei Preisänderungen, Inventar oder nachträglichen Vertragsänderungen?

Eine zu niedrige Schwelle belohnt einen ohnehin wahrscheinlichen Preis. Eine zu hohe Schwelle kann unerreichbar sein und die Preisstrategie verzerren.

Gesetzliche Grenzen bleiben bestehen

Auch ein Bonusmodell ist Teil des Maklerlohns. Für Wohnungen und Einfamilienhäuser müssen Form und Kostenverteilung insbesondere mit §§ 656a bis 656d BGB vereinbar sein. Lassen Sie komplexe Formeln und eine Beteiligung beider Kaufvertragsseiten vor Unterzeichnung rechtlich prüfen.

Vergleichen Sie zusätzlich, ob ein einfacher Prozentsatz oder eine Pauschale für beide Seiten transparenter wäre. Ein Anreizmodell ist kein Ersatz für klare Leistungen, realistische Bewertung und professionelles Verhandeln.

Hinweis: Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung.