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Maklerprovision

Maklerprovision: Was sie ist und wann sie entsteht

Maklerprovision beim Immobilienverkauf verständlich erklärt: Vertrag, Nachweis, Vermittlung, Höhe, Teilung und Fälligkeit.

Maklerprovision und Vertragsbedingungen prüfen

Die Maklerprovision ist die Vergütung für den Nachweis einer Abschlussgelegenheit oder die Vermittlung eines Vertrags. Ein Anspruch entsteht nicht allein dadurch, dass ein Exposé versendet wird. Regelmäßig müssen ein wirksamer Maklervertrag, eine Maklerleistung, der Abschluss des vorgesehenen Hauptvertrags und ein ursächlicher Zusammenhang vorliegen.

Höhe und Berechnungsgrundlage

Für Immobilienkäufe gibt es keinen allgemeinen gesetzlichen Einheitssatz. Vereinbart werden können ein Prozentsatz des notariellen Kaufpreises, eine feste Summe oder andere transparente Modelle. Klären Sie:

  • ist Umsatzsteuer enthalten,
  • welcher Kaufpreisbestandteil zählt,
  • gibt es eine Mindestprovision,
  • entstehen zusätzliche Marketingkosten,
  • wann wird die Rechnung fällig?

Textform und Verteilung

Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern muss der Maklervertrag nach § 656a BGB in Textform vorliegen. Bei Doppeltätigkeit sieht § 656c BGB grundsätzlich gleich hohe Verpflichtungen beider Seiten vor. Beauftragt nur eine Seite den Makler, begrenzt § 656d BGB eine spätere Kostenabwälzung auf die andere Seite.

Der persönliche Anwendungsbereich und die Objektart sind wichtig; für unbebaute Grundstücke, Mehrfamilienhäuser oder Gewerbeimmobilien kann die Lage anders sein.

Widerruf nicht mit Kündigung verwechseln

Verbraucher können bei online, telefonisch oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein Widerrufsrecht haben. Soll der Makler sofort beginnen, sind besondere Erklärungen relevant; § 356 BGB regelt unter anderem das Erlöschen bei vollständig erbrachter Dienstleistung. Die ordentliche Kündigung richtet sich dagegen nach Vertrag und allgemeinen Regeln.

Hinweis: Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung.