Eine belastbare Bewertung betrachtet nicht nur Quadratmeter und Postleitzahl. Diese zwölf Punkte gehören in die Analyse:
- Makrolage: Arbeitsmarkt, Bevölkerung, Infrastruktur und regionales Angebot.
- Mikrolage: Straße, Lärm, Aussicht, ÖPNV, Schulen und Nahversorgung.
- Grundstück: Größe, Zuschnitt, Erschließung, Bodenrichtwert und Nutzungsmöglichkeiten.
- Wohn- und Nutzfläche: belastbare Berechnung statt bloßer Schätzung.
- Grundriss: Belichtung, Durchgangszimmer, Barrierearmut und Flexibilität.
- Baujahr und Bauweise: typische technische Risiken und Restnutzungsdauer.
- Zustand: Dach, Fassade, Leitungen, Feuchte, Fenster und Innenausbau.
- Energie: Heizung, Dämmung, Energieausweis und absehbare Investitionen.
- Modernisierungen: Zeitpunkt, Qualität, Rechnungen und Genehmigungen.
- Rechte und Lasten: Grundbuch, Wegerechte, Wohnrechte, Nießbrauch und Baulasten.
- Bei Wohnungen: Hausgeld, Rücklage, Sonderumlagen, Teilungserklärung und Beschlusssammlung.
- Marktlage: Vergleichsverkäufe, Nachfrage, Zinsen und Konkurrenzangebote.
Energieausweis früh beschaffen
Beim Verkauf muss der Eigentümer nach § 80 GEG grundsätzlich dafür sorgen, dass ein Energieausweis oder eine Kopie spätestens bei der Besichtigung vorgelegt und nach Vertragsabschluss übergeben wird. Liegt der Ausweis bei Veröffentlichung bereits vor, verlangt § 87 GEG bestimmte Angaben in der kommerziellen Anzeige.
Renovieren oder Preis anpassen?
Beheben Sie offensichtliche kleine Mängel und dokumentieren Sie erledigte Arbeiten. Bei Heizung, Dach oder Komplettsanierung sollte vorab geprüft werden, ob Käufer eigene Vorstellungen haben und ob sich die Investition im Verkaufspreis realistisch wiederfindet.
Hinweis: Allgemeine Orientierung, keine technische oder rechtliche Prüfung.
